Informationen zur Palliativen Pflege

 

Grund- und Hauswirtschaftliche Pflege nach SGB XI (Pflegeversicherung)

Oft sind schon die einfachsten Dinge wie Waschen oder Anziehen eine Herausforderung. elysion bietet daher umfassende Dienstleistungen im Bereich der palliativen Pflege, entsprechend der Leistungen der Pflegekasse (SGB XI). Darunter fallen beispielsweise die Grundpflege (Waschen oder Baden), Hilfe beim Essen, aber auch Unterstützung beim Einkaufen und Wäschewaschen oder Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen.

LKLeistungsartLeistungsinhalte
1Erweiterte kleine Körperpflege
  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  2. An-/Auskleiden
  3. Teilwaschen
  4. Mundpflege und Zahnpflege
  5. Kämmen
2Kleine Körperpflege
  1. An-/Auskleiden
  2. Teilwaschen
  3. Mundpflege und Zahnpflege
  4. Kämmen
3Erweiterte große Körperpflege
  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  2. An-/Auskleiden
  3. Waschen/Duschen/Baden
  4. Rasieren
  5. Mundpflege und Zahnpflege
  6. Kämmen
4Große Körperpflege
  1. An-/Auskleiden
  2. Waschen/Duschen
  3. Rasieren
  4. Mundpflege und Zahnpflege
  5. Kämmen
5Lagern/Betten
  1. Lagern, Bett machen/richten
  2. Mobilisieren beim Betten
6Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Essplatzes
  2. Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
  3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
7Darm und Blasenentleerunga.Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere: Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen
b.Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere:
  1. An-/Auskleiden
  2. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung, z.B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen
  3. Intimpflege
8Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  2. Treppensteigen
9Begleitung außer Haus
  1. Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturellen Veranstaltungen)
10Beheizen der Wohnung
  1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
  2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  3. Heizen
11 a.Aufräumen der Wohnung, Trennung/Entsorgung des Abfalls, Spülen/Aufräumen
b.Reinigung der Wohnung; Trennung/Entsorgung des Abfalls; Reinigung Bad, Toilette, Wohn-/Schlafbereich; Staubsaugen/Nassreinigung; Spülen/Staubwischen
12Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  1. Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche
  2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
  3. Einräumen der Wäsche
13Einkaufen
  1. Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes
  2. Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfs
  3. Einräumen der eingekauften Gegenstände
14Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei warmen Essen auf Rädern)
  1. Kochen
  2. Aufwärmen des TK-Mittagstisches
  3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
  4. Reinigen des Arbeitsbereiches
15Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (u.a. Essen auf Rädern)
  1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
  2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
  3. Reinigen des Arbeitsbereiches
16a. Erstbesuch
  1. Anamnese, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages
b. Folgebesuch 

LK 16b ist abrechenbar bei:

  1. gravierenden Änderungen des Pflegezustandes
  2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken, welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen
17Einsatzpauschalena.Montags bis Freitags zw. 6.00 und 22.00 Uhr (nicht in Zeiten von LK 17b)
b.Montags bis Freitags zw. 22.00 und 6.00 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen (nicht in Zeiten von LK 17a)
18Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  1. Beratung des Pflegebedürftigen und ggf. seiner Angehörigen
  2. Hilfestellung
  3. Mitteilung an die Pflegekasse
19Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen a.Beratung einzelfallbezogen alle Leistungen der Leistungskomplexe 1 bis 16 für einen dementen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Leistungsanspruch nach § 45 a SGB XI (Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf) der Pflegestufe II und höher
b.Bei zeitweiser Abwesenheit des dementen Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden ist der halbe Tagessatz abrechnungsfähig
20Tagesstrukturierung und Beschäftigung
  1. Hilfestellung bei zeitlicher und örtlicher Orientierung
  2. Planen des Tagesablaufes/Tagesstrukturierung
  3. Anleitung und Hilfe bei der Wiedererlangung und zum Erhalt der häuslichen Selbständigkeit
21Psychosoziale Betreuung
  1. Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten (z.B. Angehörige, Gruppenkontakte etc.)
  2. Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
22Maniküre
  1. Hilfe bei der Pflege der Fingernägel
23Hilfe bei der Haarwäsche und beim Frisieren
  1. Hilfe bei der Haarwäsche
  2. Hilfe beim Frisieren
  3. Pflege von Perücken
24Hilfe in NotfällenDiese umfasst je nach Art des Notfalles die erforderlichen ersten Hilfemaßnahmen, ggf. die Benachrichtigung eines Arztes, Angehöriger, der Polizei, das Warten bis zu deren Eintreffen. Dieser Leistungskomplex ist abrechenbar bei schriftlichem Nachweis aufgrund eines Kurzberichtes über einen eingetretenen Notfall auch ohne vorherige Bewilligung
25HaushaltsbuchMonatliche Pauschale bei Führen eines Haushaltsbuches
 Hilfe in Wohngemeinschaften für demente PflegebedürftigeErgänzende Tagespauschale bei Gewährung des LK 19 durch die Pflegekassen, nur für Pflegebedürftige mit Pflegestufe II und höher. Eine parallele Bewilligung der LK 31-35 und 37 ist ausgeschlossen.

LK = Leistungskomplex, ohne Gewähr, Stand 01/2007 Vereinbarung nach § 75 Absatz 3 SGB XII (alt: § 93 BSHG) über ergänzende Leistungen der Haushilfe und Hauspflege nach §§ 27 Abs.3, 61 ff., 70 SGB XII (alt §§ 11 Abs.3, 68 f., 70 BSHG)