Unser Angebot
elysion erbringt für seine Klienten folgende Dienstleistungen:
- Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung und unter Kostenerstattung durch die Krankenkassen
- Grund- und hauswirtschaftliche Pflege, die auf ärztliche Verordnung erfolgen, aber auch direkt von den Klienten privat gebucht werden können
- Beratung und Vermittlung spezieller therapeutischer Angebote oder Serviceleistungen wie bspw. Essen auf Rädern
Schwerpunkt Palliative Pflege:
- Frühzeitige Begleitung der Klienten von elysion und ihrer Angehörigen, auch wenn noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt – diese Begleitung ist grundsätzlich kostenfrei
- Begleitung im letzten Lebensabschnitt, d. h. einfühlsame Sterbebegleitung, zuhören und Geborgenheit vermitteln
- voraussichtlich ab Winter 2010: Das Hospiz
Wenn eine ärztliche Therapie einer regelmäßigen pflegerischen Leistung (z.B. bei einer Infusionstherapie) bedarf, die die Klienten von elysion oder ihre Angehörigen nicht selbst vornehmen können und für die sie auch nicht jedes Mal den Arzt aufsuchen wollen, verordnet ihnen der Arzt eine Behandlungspflege. Formell nennt sich dies eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege". Für die Kosten dieser Pflege kommt die zuständige Krankenkasse auf. elysion erbringt nicht nur die Behandlungspflege, sondern kümmert sich auch um alles Organisatorische: Im Alltag kümmert sich elysion um Rezepte und Medikamente, und übernimmt Organisation und Besorgung von Heil- und Hilfsmitteln. Auch bei der Verwaltung untersützt elysion: Zum Beispiel wenn Verordnungen bei der Krankenkasse des Klienten zur Bewilligung eingereicht oder die notwendigen Folgeverordnungen vom Facharzt des Klienten eingeholt werden müssen.
Im Falle der Pflegebedürftigkeit können zahlreiche pflegerische Leistungen über die Pflegeversicherung nach SGB XI abgerechnet werden. Den genauen Bedarf ermitteln Klienten und Angehörige gemeinsam mit elysion. elysion reicht diese Bedarfsermittlung bei der entsprechenden Pflegeversicherung ein und erbringt die bewilligte Leistung. Die maximalen Erstattungssätze hierfür richten sich nach der zuerkannten Pflegestufe.
Reicht der von der Pflegeversicherung gezahlte Betrag nicht aus, müssen darüber hinausgehende Kosten als privater Eigenanteil getragen werden. Ist nur ein geringes Einkommen vorhanden, so kann beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden (§ 68 Bundessozialhilfegesetz, BSHG).
Übrigens können Klienten solche Leistungen der Grund- und hauswirtschaftlichen Pflege auch direkt privat bei elysion beauftragen.
Sprechen Sie mit uns über die mögliche Unterstützung und Inanspruchnahme Ihrer Leistungen.




