04.08.09 | Tagesspiegel berichtet über Patientenverfügungen
Der Tagesspiegel gibt in einem Artikel mit dem Titel „Nicht alle Zweifelsfälle lassen sich lösen“ (erschienen im gedruckten Tagesspiegel am 04.08.2009) Empfehlungen zur Erstellung einer Patientenverfügung.
Seit Ende Juni ist die Verbindlichkeit der Patientenverfügung gesetzlich festgeschrieben. Bisher haben nach einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) aber nur vier von fünf Bundesbürgern eine Verfügung unterzeichnet.
Der Berliner Notar Ulrich Schellenberg spricht sich für eine Verfügung aus: „Mit einer Patientenverfügung kann man bestimmen, wie man ärztlich behandelt werden möchte, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst zu äußern“. Eine schriftlich verfasste Verfügung ist bereits rechtsgültig, eine notarielle Beurkundung muss nicht erfolgen. Dennoch empfiehlt es sich, den Rat eines Rechtsanwalts bezüglich der richtigen Formulierungen einzuholen. Organisationen wie Kirchen oder die Deutsche Hospiz-Stiftung beraten außerdem meist kostenlos zu Aufbau und Inhalt der Verfügung.
Besonders wichtig bei der Erstellung ist es, ebenfalls eine Vorsorgevollmacht ausfüllen, raten die Bundesätzte- und die Bundesnotarkammer. Ulrich Schellenberg erklärt: „So kann zum Beispiel geregelt werden, dass die Bevollmächtigten Entscheidungen treffen, die in der Patientenverfügung nicht bedacht wurden“.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden sie unter anderem in einer Broschüre des Bundesjustizministeriums, zu bestellen unter www.bmj.bund.de oder beim Publikationsversand der Bundesregierung.
Auch die Bundeszentrale Patientenverfügung berät sie unter 030/61390411 oder -12. (www.patientenverfuegung.de).


