Informationen zur Palliativen Pflege

 

17.04.09 | Petition zur Ambulanten Palliativ-Versorgung

Im Text der Petition heißt es:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen […] dass das Recht der Versicherten auf eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Sollten die Krankenkassen nicht in der Lage sein, dieses flächendeckend zu ermöglichen, so werden spätestens zum 1.1.2010 Ersatzvornahmen ergriffen. Die Versorgung von Patienten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes gemäß den Richtlinien erfolgte, muss auch rückwirkend kostendeckend bezahlt werden.

Begründung

Seit dem 1.4.2007 ist das GKV-WSG rechtskräftig. Die geforderte flächendeckende Umsetzung durch die für die Sicherstellung verantwortlichen Krankenkassen ist nicht erfolgt. Einzelne PalliativNetze und kleine, individuelle Lösungen, die als Versorger, die Not der sterbenden Patienten gelindert haben, sind in hohem Maße in Vorleistung getreten. Sie werden ihre Arbeit durch zunehmende Verschuldung wieder einstellen müssen. Die Situation für die Patienten wird dadurch zunehmend verzweifelt. In unserer hochtechnisierten Wohlstandsgesellschaft können die Grundbedürfnisse auf eine angemessene Sterbebegleitung sogar trotz eines gesetzlichen Anspruches und einer garantierten Finanzierung nicht befriedigt werden. Eine absurde Situation!

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