Informationen zur Palliativen Pflege

 

14.07.10 | Mindestlohn in der Pflege ab August

Ab dem 1. August erhalten knapp 600.000 Pflegekräfte einen gesetzlichen Mindestlohn. Nach monatelangen Debatten hat das Bundeskabinett einer entsprechenden Rechtsverordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zugestimmt. Als verbindliche Untergrenze gilt künftig ein Stundenlohn von 8,50 Euro in den westdeutschen Bundesländern und Berlin sowie von 7,50 Euro in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben, berichtet Zeit online.

Die Regelung, die ohne weitere Bestätigung des Bundestags in Kraft treten kann, gilt bis Ende 2014. Die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), den Pflege-Mindestlohn bis Ende 2011 zu befristen, ist damit zunächst überholt. Das neue Gesetz wird jedoch im Laufe des Jahres 2011 auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden.

In Deutschland arbeiten derzeit etwa 800.000 Menschen in der Pflege, von denen nicht alle unter die neue Regelung fallen. Nach Angaben des Arbeitsministeriums gilt die Mindestlohn-Verordnung nur für Arbeitnehmer, die überwiegend „Grundpflegeleistungen“ erbringen – also beispielsweise das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Ausgeschlossen bleiben hingegen reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten.

Lesen Sie mehr zum Thema bei ZEIT Online und bei Spiegel Online.

Oder auch auf den Seiten des BMFSFJ.