Informationen zur Palliativen Pflege

 

14.12.09 | Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2010

Das im Mai 2008 verabschiedete „Pflegeweiterentwicklungsgesetz“ sieht eine schrittweise Anhebung der Pflegeleistungen bis zum Jahr 2012 vor. Ziel dieses Gesetzes ist die strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch eine bessere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Pflegeempfänger und ihrer Angehörigen.

Die erste Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgte bereits am 1. Juli 2008, die nächsten beiden Stufen treten jeweils mit Beginn der Jahre 2010 und 2012 in Kraft.

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres gelten folgende Pflegesätze:

a) Pflegegeld

Pflegestufe 1 = 225 € / Monat

Pflegestufe 2 = 430 € / Monat

Pflegestufe 3 = 685 € / Monat

b) Pflegesachleistung ambulant

Pflegestufe 1 bis zu 440 € / Monat

Pflegestufe 2 bis zu 1040 € / Monat

Pflegestufe 3 bis zu 1510 € / Monat

c) Pflegesachleistung vollstationär

Pflegestufe 1 = 1023 € / Monat Pflegestufe 2 = 1279 € / Monat

Pflegestufe 3 = 1510 € / Monat

Härtefall = 1825 € / Monat

Für eine Kurzzeitpflege bis zu 28 Tage im Jahr ebenso wie für eine Verhinderungspflege stehen Ihnen insgesamt bis zu 1510 € zu.

Quelle:

Bundesministerium für Gesundheit