14.12.09 | Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2010
Das im Mai 2008 verabschiedete „Pflegeweiterentwicklungsgesetz“ sieht eine schrittweise Anhebung der Pflegeleistungen bis zum Jahr 2012 vor. Ziel dieses Gesetzes ist die strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch eine bessere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Pflegeempfänger und ihrer Angehörigen.
Die erste Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgte bereits am 1. Juli 2008, die nächsten beiden Stufen treten jeweils mit Beginn der Jahre 2010 und 2012 in Kraft.
Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres gelten folgende Pflegesätze:
a) Pflegegeld
Pflegestufe 1 = 225 € / Monat
Pflegestufe 2 = 430 € / Monat
Pflegestufe 3 = 685 € / Monat
b) Pflegesachleistung ambulant
Pflegestufe 1 bis zu 440 € / Monat
Pflegestufe 2 bis zu 1040 € / Monat
Pflegestufe 3 bis zu 1510 € / Monat
c) Pflegesachleistung vollstationär
Pflegestufe 1 = 1023 € / Monat Pflegestufe 2 = 1279 € / Monat
Pflegestufe 3 = 1510 € / Monat
Härtefall = 1825 € / Monat
Für eine Kurzzeitpflege bis zu 28 Tage im Jahr ebenso wie für eine Verhinderungspflege stehen Ihnen insgesamt bis zu 1510 € zu.
Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit

