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25.06.10 | Bundesgerichtshof fällt Urteil zur Sterbehilfe und schafft neue Klarheit

Mit einem Urteil vom 25.06.2010 hat der Bundesgerichtshof Klarheit darüber geschaffen, nach welchen Kriterien Ärzte bei bewusstlosen Patienten (Wachkoma-Patienten) entscheiden können, ob eine Behandlung abgebrochen werden kann, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht.

Der zugrunde liegende Fall ist der des Rechtsanwalts Wolfgang Putz, der vom Landgericht Fulda wegen aktiver Sterbehilfe und versuchten Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden war. Er hatte einer Mandantin geraten, den Ernährungsschlauch der Magensonde durchzuschneiden, über den ihre Mutter versorgt wurde. Die Tochter folgte dem Rat des auf Palliativmedizin spezialisierten Anwalts und durchtrennte den Schlauch der Magensonde.

Bevor Erika K. ins Koma gefallen war, hatte sie ihrer Tochter gegenüber ausdrücklich den Wunsch geäußert, dass sämtliche lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit beendet werden sollten, um ihr ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Leider hatte sie diesen Wunsch nicht schriftlich festgehalten, so dass die verantwortliche Heimleitung auf eine Fortsetzung der künstlichen Ernährung bestand. Zwei Wochen später starb die Patientin dennoch - allerdings eines natürlichen Todes.

Lesen Sie mehr zum Thema hier:

Artikel zum Thema in der Süddeutschen Zeitung vom 25.06.2010

Artikel zum Thema auf spiegel.de vom 25.06.2010 

Berichterstattung von heute.de 

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